Keine Visumspflicht bis 90 Tage Aufenthalt

Ihr Reisepass muss mindestens einen Monat über den geplanten Aufenthalt in Neuseeland gültig sein. Seit dem 26.06.2012 ist die Kindereintragung im Reisepass des Elternteils nicht mehr gültig. Jeder Reisende, Erwachsene und Kinder, muss ein eigenes Ausweisdokument besitzen. Alle deutschen Staatsangehörigen, die bis zu drei Monaten als Touristen oder Geschäftsreisende nach Neuseeland reisen, benötigen kein Visum. Bei der Ankunft erhalten Sie eine Einreiseerlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden (bei Weiterreise ebenfalls ein Visum, sofern dies für das entsprechende Land erforderlich ist). Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Reisenden ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt besitzen.

Für längere Aufenthaltszwecke ist ein Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können.

Rechtsgültige Informationen finden Sie auf der Seite der neuseeländischen Botschaft in Berlin: https://www.mfat.govt.nz/en/countries-and-regions/europe/germany/berlin/

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Wichtiger Hinweis

Diese Seite enthält allgemeine Informationen. Für deutsche Staatsangehörige können sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern. Falls es zu Änderungen kommen sollte, finden Sie diese nur direkt bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat in der Zielregion. www.nzembassy.com/germany.